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FaRK – Fantasie- und Rollenspielkonvent

Hausordnung des Fantasy und Rollenspiel Konvent – FaRK

17. & 18. Mai 2025 auf dem Eventgelände Erlebnisort Reden

 

Wir möchten Euch auch in diesem Jahr ein friedliches, barrierefreies, phantasievolles, buntes und vor allem sicheres FaRK-Erlebnis bieten. Dazu sind gewisse Regeln – wir nennen sie auch gerne „Vernunft und Menschenverstand“ – schlichtweg erforderlich.

Die Hausordnung dient genau diesem und ausschließlich diesem Zweck – nämlich der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf dem Veranstaltungsgelände einschließlich aller Spielstätten, Räumlichkeiten und dazugehörigen Außenanlagen.

Die Besucher_innen des FaRK bestätigen mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes, der dazugehörigen Außenanlage und Räumlichkeiten die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich. Die Hausordnung ist somit für jede Person gültig, die sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhält. Sie, die Hausordnung, kann vor dem Betreten auch während der Veranstaltung an unseren Haupteingängen eingesehen werden. Eine Karte im Aushang zeigt Euch, was zum Veranstaltungsgelände gehört und was nicht.

Auf der Veranstaltungsfläche (naja, und eigentlich auch überall sonst) hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Frei nach Kant zusammengefasst:

„Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt“.

Dem Veranstalter und dem Sicherheitskoordinator stehen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht zu. Das Hausrecht des Veranstalters und des Sicherheitskoordinators wird von beauftragtem Sicherheits- und Ordnungspersonal umgesetzt. Deren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes sowie auf dem Veranstaltungsgelände selbst findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung (wie bei den vorangegangenen FaRKs auch) anlassbezogen eine Sicherheitskontrolle durch unseren freundlichen, immer verständnisvollen, charmanten und allseits beliebten Sicherheits- und Ordnungsdienst statt. Der Ordnungsdienst darf hierzu im Interesse aller unserer Besucher_innen Personen dahingehend überprüfen, ob sie insbesondere aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum, wegen des Mitführens gefährlicher Gegenstände im Sinne unserer veröffentlichten „waffenrechtlichen Regelungen“ oder eines aggressiven, im Gegensatz zum friedlichen und freiheitlichen Grundgedanken des FaRK stehenden Verhaltens/Auftretens ein Sicherheitsrisiko für die übrigen Besucher_innen darstellen. Wird ein Sicherheitsrisiko aus den vorgenannten Gründen erkannt, darf die Person das Veranstaltungsgelände nicht betreten.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn Besucher_innen auf dem Gelände aufgrund aggressiven, ungebührlichen und sozialinadäquaten Verhaltens, des Mitführens verbotener Gegenstände im Sinne der veröffentlichten „waffenrechtlichen Regelungen“, Alkoholisierung oder sonstiger Rauschzustände ein Sicherheitsrisiko darstellen, ist der Veranstalter und der Sicherheitskoordinator berechtigt, die Person des Veranstaltungsgeländes zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen; Verstöße gegen ein Hausverbot werden mitunter auch strafrechtlich verfolgt.

Anmerkung und Danksagung: All das war noch nie erforderlich! Danke dafür! Wir haben auch dieses Jahr vollstes Vertrauen in Euch, dass dies auch nie erforderlich sein wird.

Der Einschätzung und den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitskoordinators und seiner beauftragten Kräfte – idealerweise (und dies ist eine generelle Empfehlung) auch den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes sowie Euren Ehefrauen – ist Folge zu leisten.

Unfälle und Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden. Wir wissen einfach gerne, was sich auf unserem Gelände zuträgt; außerdem helfen wir Euch dann!

Profi-Tipp: Passt auf Eure Kinder auf! Das Veranstaltungsgelände ist gut besucht und verdammt weitläufig. Bitte behaltet Eure Kinder im Auge und bedenkt, dass es sich bei dem Eventgelände Losheim am See zwar um eine touristisch erschlossene, frei und offiziell begehbare Verkehrsfläche aber ausdrücklich nicht um einen riesigen vollends ungefährlichen Kinderspielplatz handelt. Es gibt Wasserflächen im Gelände, das Gelände grenzt an eine sehr große Wasserfläche (Losheim … am See), Treppen, Höhenunterschiede und allerlei andere garstige Dinge. Auch wenn wir uns wiederholen:

Passt auf Eure Kinder auf. Eltern haften für Ihre Kinder!

Wege und Treppen dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren. Die Rettungswege für Einsatzfahrzeuge sind frei zu halten und im Bedarfsfall „noch freier“ zu machen.

Bleibt auf den für Besucher_innen freigegebenen Wegen. Betretet keine Areale, die für Euren Zutritt nicht vorgesehen sind. Das Betreten von Wallanlagen, das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten, Mülltonnen, Müllcontainern und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist – wer hätte es gedacht – verboten.

Werft nicht mit Gegenständen

Macht kein Feuer, brennt keine Feuerwerkskörper und andere pyrotechnischen Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind etc.) ab.

Noch ganz was Neues: Verrichtet Eure Notdurft bitte nicht außerhalb der Toiletten und helft uns das Veranstaltungsgelände so zu verlassen, wie wir es betreten haben. Will sagen: Verunreinigt das Veranstaltungsgelände insbesondere nicht durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Sachen oder in anderer Weise. Entsorgt Euren Müll bitte in den dafür vorgesehenen Behältern oder Mülltüten.

Ein abschließender Hinweis:

Besucher_innen nehmen Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen auch seiner/ihrer Person von Seiten des Veranstalters jederzeit gemacht werden können und genehmigen dies durch das Betreten des Veranstaltungsgeländes ausdrücklich. Die Besucher_innen genehmigen ebenso, dass diese Aufnahmen von klassischen oder neuen Medien ausgestrahlt und/oder in Berichterstattungen über die Veranstaltung in allen Kanälen verwendet und genutzt werden dürfen.

Besucher_innen sind für ihre Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parken ihr KFZ – sofern Ihr mit einem anreist – auf eigene Gefahr. Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen (teilweise gebührenpflichtig) abgestellt werden; wildes – vor allem dummes und gefährliches – Parken ist untersagt und wird durch die Ordnungsbehörden aus gutem Grund verfolgt.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei den als Parkplätzen ausgewiesenen Flächen teilweise um Wiesenflächen handelt. Die Befahrbarkeit dieser Flächen kann wetterbedingt auch erschwert/eingeschränkt sein. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abschleppen von Fahrzeugen durch Dritte. Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird in Teilbereichen lediglich zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge.

Habt Spaß, seid nett zu einander.

Der Sicherheitskoordinator