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FaRK – Fantasie- und Rollenspielkonvent

Waffenrechtlichen Regelungen: Was geht? Was nicht?

  • von

Das Motto der FaRK ist immer: „Make FaRK, not war!“

Macht Fantastik, Verrücktes, Eigenes, Kreatives etc. und spielt keinen Krieg!

Im Detail heißt das:

  • Das Mitführen von realistischen Nachbildungen von Schusswaffen, insbesondere Kriegswaffen, Pistolen und Revolver passt für uns nicht zu dieser Idee.
  • Waffenrepliken erhalten in diesem Jahr nur dann eine Freigabe, wenn die Nähe zu einem Genre im Sinne des FaRK-Gedankens sichtbar ist.
  • Gegenstände müssen dabei so verändert sein, dass ein der Phantastik innewohnender Aspekt der Überzeichnung erkennbar wird.

Also einfach umlackierte Sturmgewehre des Militärs werden nicht zugelassen und schon gar keine original belassenen.
Rechtlich gesprochen, wird keine Waffe zugelassen, die als sogenannte Anscheinswaffe angesehen werden kann.
Also bitte lasst eure (Softair-)Kalashnikovs, M4, MP5, G36 etc. daheim…

>> Weitere Infos findet ihr in diesem ausführlichen Artikel <<

 

Ein paar Beispiele, was völlig ok ist: